Verification of Payee (VoP) bzw. die Empfängerüberprüfung ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung 2024/886. Diese schreibt vor, dass alle Banken innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung überprüfen, ob der eingetragene Empfängername zur angegebenen IBAN passt (Empfängerüberprüfung). Diese Prüfung dient der Sicherheit besonders im Online Banking, zudem erfolgt die Empfängerüberprüfung auch bei beleghaften Überweisungen und Überweisungen, die an einem SB Terminal ausgeführt werden. Für Sie bedeutet das mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko bei Überweisungen.
Die Bank führt VoP, oder auch die Empfängerüberprüfung, nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das Ergebnis folgt einem Ampelsystem mit den Ergebnissen: Übereinstimmung (Match): grüne Ampel, Mit Abweichungen (Close-Match): gelbe Ampel, (mit Rückgabe des korrekten Empfängernamens), Keine Übereinstimmung (No-Match): rote Ampel (ohne Rückgabe des korrekten Empfängernamens). Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten. Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben, ändern oder löschen möchten.
Sogenannte Nicht-Verbraucher (also juristische Personen wie Firmenkunden und eingetragene Vereine) haben die Wahl, ob sie die neue Empfängerüberprüfung (VOP) anwenden oder nicht. Nur Sammelüberweisungen können mit der sog. Opt-Out - Option abgewickelt werden, in diesem Fall erfolgt keine Empfängerüberprüfung, bei fehlerhaften oder betrügerischen Zahlungen haftet der Nicht-Verbraucher. Für Verbraucher, also Privatkunden, ist die Opt In - Option gesetzlich verpflichtend, daher wird jede (Sammel)Überweisung standardmäßig inklusive der Empfängerüberprüfung ausgeführt.
Die Empfängerüberprüfung wird europaweit am 09. Oktober 2025 verpflichtend von allen Banken eingeführt.