FAQs zur Fusion mit der VR Bank Westfalen-Lippe eG
Welche Gedanken liegen den Fusionsüberlegungen zugrunde?
Die Volksbank Beckum-Lippstadt eG ist ein starker Partner für Menschen und Unternehmen in unserer Region. Wir sind eine wirtschaftlich gut aufgestellte Genossenschaftsbank mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell, kompetenten und engagierten Mitarbeitenden sowie tiefer Verwurzelung und Vernetzung in der Region. Der ideale Zeitpunkt, um aus der Stärke heraus die richtigen strategischen Weichenstellungen vorzunehmen.
Warum soll die Fusion mit der VR Bank Westfalen-Lippe eG erfolgen?
Unser Ziel ist eine Fusion mit einem Partner, der zu uns passt und mit dem eine Verschmelzung unternehmerisch sinnvoll ist. Mit der VR Bank Westfalen-Lippe eG teilen wir die Überzeugung einer mitgliederstarken Genossenschaftsbank, die sich ihren Mitgliedern und Kunden verpflichtet sieht.
Ändert sich meine IBAN/Kontonummer?
Da die Volksbank Beckum-Lippstadt eG die aufnehmende Bank sein wird, wird sich an Ihrer IBAN nichts ändern.
Werden neue girocards, Kreditkarten oder Online-Banking-Zugänge benötigt?
Sie können Ihre girocards und Kreditkarten (VISA oder MasterCard) wie gewohnt weiterverwenden. Diese bleiben bis zum eingedruckten Laufzeitende gültig. Bei Ablauf einer Karte erhalten Sie eine neue Karte per Post. Auch im OnlineBanking ergeben sich für Kunden der Volksbank Beckum-Lippstadt eG keine Änderungen.
Gibt es durch die Fusion Beeinträchtigungen im Bankbetrieb?
Für Kunden der Volksbank Beckum-Lippstadt eG gibt es keine Beeinträchtigungen.
Bleiben die Filialen an den Standorten erhalten?
Ja, die Filialen an den Standorten bleiben erhalten. Ihre Beraterinnen und Berater werden auch zukünftig vor Ort für Sie da sein.
Zusätzlich stehen Ihnen in Zukunft das VR BankHaus in Münster (als zusätzlicher Verwaltungssitz neben den Hauptstellen in Lippstadt und Beckum) und das BeratungsZentrum in Bielefeld zur Verfügung.
Wie soll die Bank zukünftig heißen?
Die neue Bank soll den Namen „VR Bank Westfalen-Lippe eG“ tragen.
Wann tritt die Fusion in Kraft?
Die rechtliche Fusion ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 geplant. Die technische Fusion ist für den 22. November 2025 vorgesehen.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zur Fusion wenden?
Grundsätzlich können Sie sich sicher sein, dass wir Sie transparent und zeitnah informieren werden, wenn es etwas Neues zu berichten gibt. Sollten Sie bereits Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, den Kontakt zu uns zu suchen. Wir stehen Ihnen sowohl per E-Mail unter info@voba-bl.de als auch telefonisch unter 02941 754-0 zur Verfügung.