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#VRNW_Pflege FörderBahr#

Für den Pflegefall klug vorsorgen

Die private Pflegevorsorge wird immer wichtiger. Denn ob durch eine Krankheit oder einen Unfall: Jeder Mensch kann zum Pflegefall werden. Und das ist oft mit hohen Kosten verbunden. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor einer Finanzierungslücke. Der Staat hilft Ihnen sogar dabei: Beim sogenannten Pflege-Bahr – einer Pflegetagegeldversicherung – gibt’s eine staatliche Förderung von 60 Euro im Jahr.

Staatlich gefördert

Einfach abschließbar

Keine Gesundheitsprüfung

Darum lohnt sich der #VRNW_Pflege FörderBahr#

In Deutschland sind die meisten Menschen gesetzlich oder privat krankenversichert und haben damit eine Pflegepflichtversicherung. Diese ist vergleichbar mit einer Teilkaskoversicherung: Im Pflegefall deckt sie nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten. Mit dem #VRNW_Pflege FörderBahr# (Tarif PKB) der R+V können Sie sich darüber hinaus absichern – und das ganz unkompliziert: Die R+V beantragt und verwaltet den Zuschuss zu Ihrer Pflegezusatzversicherung. Eine Gesundheitsprüfung ist dafür nicht nötig. Und: Die R+V-Leistungen in den Pflegegraden 2 bis 4 liegen über der gesetzlichen Mindestleistung. Das vereinbarte Pflegetagegeld bekommen Sie zudem unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder stationär gepflegt werden. Sie entscheiden, wofür Sie es einsetzen möchten. Ihre Kosten müssen Sie nicht nachweisen. 

Leistungen des #VRNW_Pflege FörderBahr# im Überblick

  • Staatliche Zulage: 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr
  • Formalitäten übernimmt die R+V
  • Überdurchschnittliche R+V-Leistungen in den Pflegegraden 2 bis 4
  • Pflegetagegeld flexibel einsetzbar
  • Kein Nachweis der Kosten nötig

Pflegevorsorge mit Zuschuss

Die Pflege-Bahr-Versicherung wurde 2013 unter Gesundheitsminister Daniel Bahr eingeführt. Sie ist staatlich gefördert, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So dürfen Versicherer weder den Gesundheitszustand abfragen noch Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse festlegen.

Wer bekommt den Zuschuss vom Staat?
 
Sie bekommen den Zuschuss, wenn Sie
 
  • mindestens 18 Jahre alt sind, 
  • in einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind und
  • noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen haben.

So funktioniert der Pflege-Bahr

Der Pflege-Bahr ist eine Pflegetagegeldversicherung. Das heißt: Die Versicherung zahlt Ihnen für jeden Pflegetag einen vereinbarten Geldbetrag, und zwar abhängig vom Pflegegrad. Wie hoch das Pflegetagegeld und Ihr Beitrag sind, hängt von Ihrem Eintrittsalter in die Versicherung ab. Bedingung für den staatlichen Zuschuss ist, dass Sie mindestens 10 Euro im Monat einzahlen. Heraus kommt dann zum Beispiel eine Mindestleistung von 60 Euro im Monat bei Pflegegrad 1 oder 600 Euro bei Pflegegrad 5. 

FAQ zum #VRNW_Pflege FörderBahr#

Ist eine private Pflegezusatzversicherung wie der #VRNW_Pflege FörderBahr# für mich sinnvoll?
  • Ja, eine private Pflegezusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Letztere bietet nämlich im Pflegefall nur eine Grundversorgung. Mit dem #VRNW_Pflege FörderBahr# reduzieren Sie diese Versorgungslücke und sichern sich finanziell ab.

Wie teuer ist der #VRNW_Pflege FörderBahr#?
  • Das kommt darauf an, wie alt Sie bei Abschluss der Pflegezusatzversicherung sind. Der Mindestbeitrag des Pflege-Bahr liegt bei 10 Euro im Monat. Je älter Sie sind, desto höher ist auch der Versicherungsbeitrag. Der Versicherungsschutz ist zudem dynamisch. Das heißt: Inflationsbedingt steigen die Beiträge, aber auch die Höhe des vereinbarten Pflegetagegeldes.

Kann ich die Beiträge zum #VRNW_Pflege FörderBahr# von der Steuer absetzen?
  • Ja, Ihren Eigenanteil zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung können Sie steuerlich geltend machen, da die Beiträge zum #VRNW_Pflege FörderBahr# zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen gehören.

Was ist die fünfjährige Wartezeit?
  • Die Wartezeit ist der Zeitraum nach dem Abschluss einer Versicherung. In diesem Zeitraum zahlen Sie Beiträge, können aber noch keine Leistungen in Anspruch nehmen. Laut Gesetzgeber darf diese Wartezeit maximal 5 Jahre betragen. Es gibt eine Ausnahme: Wird der Versicherungsnehmende infolge eines Unfalls zum Pflegefall, kann sie oder er sofort Leistungen beanspruchen.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung für den #VRNW_Pflege FörderBahr#?
  • Nein, beim #VRNW_Pflege FörderBahr# entfällt die Gesundheitsprüfung. Das ist insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen von Vorteil. Denn sie müssen wegen ihres Risikos oft hohe Beiträge zahlen oder werden von Versicherungen sogar abgelehnt.