Auslandsreise-Krankenversicherung
Weltweit sicher unterwegs – mit der Auslandsreise-Krankenversicherung
Arztpraxis und Krankenhaus gehören nicht zu den beliebten Urlaubsattraktionen. Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck schützt zwar nicht gegen Krankheiten, aber gegen hohe Behandlungskosten – weltweit bei beliebig vielen Reisen im Jahr. Der Versicherungsschutz wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reisebuchung empfohlen.
Verständlich erklärt
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: Juli 2016)
Leistungen im Überblick
Die Leistungen der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise. Dabei sind die Ausgaben für Folgendes abgedeckt.
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Arznei- und Heilmittel
- Hilfsmittel in einfacher Ausführung (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die während der Reise erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Reparatur von Zahnersatz
- Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland
- Bestattung oder Überführung
Verreisen Sie länger, können Sie eine Verlängerung der Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage vereinbaren – gegen einen entsprechenden Beitrag.
Der FernWeh-Tarif
Ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontanreisende
Der FernWeh-Tarif umfasst alle oben genannten Leistungen und ist ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontanreisende. Denn durch die automatische Vertragsverlängerung können Sie auch spontan verreisen und sind dabei immer umfassend geschützt. Egal wie oft oder wohin Sie verreisen – die ersten 45 Tage sind bei jeder Auslandsreise versichert. Dauert eine Ihrer Reisen länger, können Sie gegen einen Aufpreis die Versicherungsdauer um bis zu 730 Tage verlängern.
- Für wen geeignet: Der passende Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen
- Vertragsdauer: Der Vertrag ist für das jeweilige Kalenderjahr gültig und endet mit dem 31.12. Für Auslandsreisen, die über einen Jahreswechsel hinweg andauern, besteht auch darüber hinaus Versicherungsschutz bis maximal 45 Tage bzw. bis zum Ablauf einer vereinbarten Verlängerung.
- Für wen geeignet: Ein attraktiver Schutz vor allem für Viel- und Spontanreisende
- Vertragsdauer: Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31.12. des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Wer kann sich versichern?
Versicherte Personen | FernWeh-Tarif |
---|---|
Einzelpersonen bis einschließlich 64 Jahren | Für 10,80 Euro pro Jahr |
Einzelpersonen ab 65 Jahren | Für 46,80 Euro pro Jahr |
Familien (Partner bis 64 Jahren, sowie bis zu acht Kinder bis zu einem Alter von 24 Jahren) | Für 22,80 Euro pro Jahr |
Wenn Sie länger als 45 Tage am Stück verreisen möchten, können Sie Ihren Krankenversicherungsschutz durch einen zusätzlichen Beitrag auf bis zu 730 Tage verlängern.
Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Sämtliche Leistungen sind hier vereinfacht dargestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.