Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Beckum-Lippstadt eG und die Menschen darin.

Der Vorstand

Wir führen zum Erfolg


Der Vorstand Ihrer Volksbank Beckum-Lippstadt eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden.

Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte.

Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

von links Stefan Hoffmann (Vorstandsvorsitzender) und Jörg Deutschmann (Vorstandsmitglied)
Der Aufsichtsrat

Wir führen zum Erfolg


Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt.

Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse.

Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
 

Mitglieder des Aufsichtsrats

Matthias Ferber (Aufsichtsratsvorsitzender)

Alfred Köhne (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Weitere Mitglieder des Aufsichtsrats:

Heinz-Josef Demandt · Dr. Wiebke Droste · Prof. Dr. Kira Kastell · Dr. Ludger Marx ·
Alfons Schaphaus-Fester · Rolf Scheurer · Thomas Schlüter · Ute Stratmann

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder


Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
 

Aufgaben der Vertreterversammlung


Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll.

Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.