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Nutzen Sie unsere Tipps, Checklisten und Ratgeber rund um das Thema Immobilien, um alle relevanten Informationen kompakt auf einen Blick zu erhalten.
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Scheidungsimmobilie
Bei einer Scheidung werden alle gemeinsamen Vermögenswerte geteilt. Dazu gehört auch die selbst genutzte Immobilie. Die Entscheidung darüber, was mit der Immobilie passieren soll, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird häufig von Emotionen überschattet. Möchte einer der Partner zum Beispiel weiterhin in der Immobilie wohnen? Soll die Immobilie verkauft oder vermietet werden? Wichtig ist, die Entscheidung nicht zu überstürzen. Versuchen Sie, auch wenn es schwerfällt, so viele Emotionen wie möglich außen vor zu lassen, um eine finanziell vernünftige Entscheidung treffen zu können. Damit überhaupt die nächsten Schritte geplant werden können, sollten Sie zuerst ein aktuelles Wertgutachten erstellen lassen.
Erbimmobilie
Den Nachlass zu regeln gehört eher zu den unliebsamen Aufgaben. Dabei ist das so wichtig, um Unklarheiten und Streitigkeiten unter den Erben im Nachhinein zu verhindern. Ein Testament und Kenntnis über gesetzliche Erbansprüche tragen zur Klarheit bei.
Doch auch wenn die Erbschaft geregelt ist, besteht Handlungsbedarf. In diesem Ratgeber beziehen wir uns auf die Fälle, in denen eine Immobilie Gegenstand des Erbes ist. Was soll mit der Immobilie geschehen? Verkaufen, vermieten oder selber einziehen?
Um eine Entscheidung darüber treffen zu können, müssen Sie zuerst in Erfahrung bringen, was die Immobilie wert ist und ob noch eine Restschuld besteht. Hierfür empfiehlt es sich einen erfahrenen Spezialisten hinzuzuziehen.
Energieausweis
Laut der Energiesparverordnung ist jeder Immobilieneigentümer dazu verpflichtet, schon bei der Besichtigung durch einen Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Wir haben für Sie zusammengetragen, welche Informationen im Energieausweis stehen und worauf Sie als Käufer achten sollten.
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung etwa durch einen Energieberater nicht ersetzen.
Geldwäschegesetz
Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobiliendienstleister verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Und das bereits, wenn der Kunde ein eindeutiges Kaufinteresse signalisiert.
Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in den Geldkreislauf eingebracht werden. Daher sind Banken, Versicherungen, Anwälte, Steuerberater und nun auch Immobilienmakler Verpflichtete des GwG und müssen den Regelungen folgen.
Das Geldwäschegesetz sieht vor:
- Der Vertragspartner ist zu identifizieren (Kenne deinen Kunden – Know-your-customer-Prinzip)
- Legitimationsprüfung anhand von Ausweispapieren bzw. Handelsregisterauszug und persönliche Legitimation der gesetzlichen Vertreter bei Firmen
- Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu erfassen
- Eine Kopie des Ausweises bzw. Handelregisterauszug ist zu den Akten zu nehmen
- Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten einholen: Handelt der Kunde für sich oder für einen Dritten
- Es sind Informationen über den Geschäftszweck einzuholen
- Die Aufzeichnungen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiter verpflichtet sind, bei Kaufinteresse ein Foto von der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises anzufertigen. Wir kommen damit nur unserer gesetzlichen Verpflichtung nach.
Infos, Checklisten & Links
Unsere Checklisten und weiterführenden Infos bieten Ihnen eine gute Hilfestellung bei Ihren weiteren Vorhaben und erleichtern Ihnen die Vorbereitungen. Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen rund um Ihre Immobilie.
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Der Verkauf einer Immobilie ist etwas Besonderes und zudem ein komplexer Prozess, bei dem es vieles zu beachten gilt. Unsere Immobilienexperten unterstützen Sie dabei. Vereinbaren Sie gleich einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten professionell beraten.
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