Streitbeilegungsverfahren
Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung und zur Möglichkeit der Klageerhebung
Die VR Bank Westfalen-Lippe eG nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der VR Bank Westfalen-Lippe eG besteht für Privatkundinnen und -kunden, Firmenkundinnen und -kunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkundinnen und -kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (https://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle).
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen VR Bank Westfalen-Lippe eGengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs-diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG einzulegen. Die VR Bank Westfalen-Lippe eG wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html
Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.